Die zunehmende staatliche Finanzierung von Gesundheitsausgaben belastet die Budgets von Bund und Kantonen. Der Druck auf Krankenversicherungen und Spitäler Kosten zu senken steigt. Die FINMA hat Anforderungen an die Leistungsdifferenzierung (zwischen OKP und VVG) und die damit zusammenhängenden Verträge zwischen Versicherern und Leistungserbringer formuliert.
Die Leistungen der OKP und der VVG müssen daher stärker differenziert werden und die Versicherer müssen dafür sorgen, dass wir Leistungserbringer transparente und nachvollziehbare Abrechnungen erstellen. Die Versicherer dürfen nur noch für Leistungen aufkommen, die wegen echten Mehrleistungen gerechtfertigt sind.
Das Thema Leistungsdifferenzierung ist daher natürlich auch für Hirslanden enorm wichtig und gehört bei uns zur operativen Exzellenz (mehr dazu im Video 3). Aus diesem Grund haben wir innerhalb von Hirslanden klare Verantwortlichkeiten und entsprechende Ressourcen zur nachhaltigen Umsetzung und Verankerung der Leistungsdifferenzierung geschaffen, nämlich über das Projekt Hirslanden VVG 2030.
OKP
OKP bedeutet Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Die OKP ist eine gesetzliche Grundversicherung, die man abschliessen muss, wenn man in der Schweiz lebt oder arbeitet. Sie basiert auf dem KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) und versichert bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Alle Leistungen in der OKP müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (WZW-Kriterien), damit sie von der Krankenversicherung übernommen werden. Neben dem gesetzlichen Standardmodell, gibt es sogenannte alternative Versicherungsmodelle (AVM). Diese sind die Sparmodelle der Grundversicherung.
VVG
VVG bedeutet Versicherungsvertragsgesetz und ist die gesetzliche Grundlage für Zusatzversicherungen. Zusatzversicherungen sind immer freiwillig (im Gegensatz zur OKP), können jedoch wichtige Deckungslücken der Grundversicherung schliessen. Sie sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und lassen sich in die zwei Kategorien «ambulante Zusatzversicherungen» und «Spitalversicherungen» einteilen. Zusatzversicherungen grenzen sich von der OKP ab und müssen echte Mehrleistungen bieten. Bei Hirslanden unterteilen wir diese Mehrleistungen in drei verschiedene Kategorien:
- Klinische Mehrleistungen: Zum Beispiel freie Spitalwahl, Zugriffsgeschwindigkeit und freie Terminwahl, Überdurchschnittlicher Nurse-Patient-Ratio und Skill-Grade-Mix, Innovative Pflegekonzepte, Überqualifizierung von Gesundheitsfachkräften, Innovative Materialien (z. B. Implantate) usw.
- Ärztliche Mehrleistungen: Zum Beispiel freie Arztwahl, Überqualifikation des Arztes / Ärzteteams, Kontinuität der persönlichen ärztlichen Betreuung (vor und während dem Spitalaufenthalt), Innovative Operations- und Behandlungsmethoden, Mitbestimmungsrecht bei der Wahl der Behandlungsmethode usw.
- Hotellerie-Mehrleistungen: Zum Beispiel höherer Gastronomie- und Zimmerstandard, Healthline und digitaler Komfort usw.